Ergotherapeuten helfen und begleiten Menschen jeden Alters, die durch Entwicklungsproblemen, Krankheit, Behinderung oder Alter in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind und Schwierigkeiten
bei alltäglichen Aufgaben und Anforderungen haben. Ergotherapie zielt darauf ab, die Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit der betroffenen Menschen zu erhöhen, sodass der Alltag in Beruf,
Schule, Kindergarten und Familie wieder so unabhängig wie möglich bewältigt werden kann.
Ergotherapie wird z.B. angewandt
Der Fokus der Ergotherapie richtet sich auf die ganzheitliche Behandlung: Im Zentrum steht der Mensch als vielschichtiges Individuum und seine Beziehungen zur Umwelt – also zu seinen Angehörigen
und Freunden, seinem sozialen Umfeld, dem Beruf, der Schule oder Kindertagesstätte und der Wohnung, kurzum zu allem, was sein Leben ausmacht.
Die ergotherapeutischen Maßnahmen werden gemeinsam mit dem Patienten, den Angehörigen, den Eltern an seine individuellen Einschränkungen und Schwierigkeiten angepasst. Aktivitäten des täglichen
Lebens werden trainiert und verbessert. Können einzelne Handlungsabläufe nicht wieder vollständig ausgeführt werden, werden alternative Bewegungen und Verhaltensstrategien eingeübt.
Neben den konkreten Alltagsübungen sind weitere Schwerpunkte der Ergotherapie die Beratung des Patienten unter Einbeziehung der Angehörigen, z.B. zur Gestaltung der häuslichen Versorgung oder der
Wohnraumanpassung.
Durch gezielte ergotherapeutische Maßnahmen kann dem Betroffenen dazu verholfen werden, den vielfältigen Anforderungen seines Lebens wieder gerecht zu werden. Seine Lebensqualität wird
verbessert, und davon profitieren auch die Angehörigen.
Wie erhalten Sie oder Ihr Kind Ergotherapie?
Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Fast alle privaten Krankenkassen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine
Ergotherapie.
Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus, pro Verordnung muss der Patient in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Kinder und Jugendliche unter 18
Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn
Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation des
Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein Patient also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.
Sprechen Sie auf alle Fälle mit Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Kinderarzt bevor Sie sich für eine Therapie entscheiden.